Leistungen

Ich unterstütze Bauherren, Eigentümer, Unternehmen und Planer bei der energetischen Optimierung ihrer Gebäude in folgenden Bereichen:
Wohngebäude
Die energetische Sanierung von Wohngebäuden kann als Einzelmaßnahme oder als umfassende Effizienzhaus-Sanierung erfolgen. Grundlage jeder Planung ist eine gründliche Bewertung der Gebäudehülle und der Anlagentechnik nach DIN V 18599.

Sanierungen können, angepasst an Ihr Budget, schrittweise über mehrere Jahre hinweg umgesetzt werden. Die entsprechenden Förderprogramme der BAFA beziehe ich in die Planung mit ein.
Wohngebäude im Denkmalschutz
Auch denkmalgeschützte oder als Erhaltenswertes Bauwerk ausgewiesene Gebäude können energetisch optimiert und gefördert werden. Allerdings gelten hier besondere bauphysikalische und rechtliche Rahmenbedingungen.

Die energetische Verbesserung muss behutsam erfolgen und sowohl den historischen Charakter als auch die bauphysikalischen Eigenschaften der bestehenden Bausubstanz berücksichtigen. Ich entwickle individuelle Lösungen und stimme mich mit den zuständigen Stellen ab.
Nichtwohngebäude
Auch bei Nichtwohngebäuden erfolgt die energetische Bewertung auf Grundlage der geltenden Berechnungsverfahren, insbesondere nach DIN V 18599. Dabei analysiere ich Gebäudehülle, technische Gebäudeausrüstung und Beleuchtung.

Ziel ist es, energetische Schwachstellen zu erkennen und technisch wie wirtschaftlich sinnvolle Optimierungen zu entwickeln – für Unternehmen, Kommunen und öffentliche Einrichtungen.
Neubau
Bereits in der Planungsphase eines Neubaus definiere ich die energetischen Anforderungen und erstelle die notwendigen Nachweise nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Dazu gehören unter anderem KfW-Berechnungen sowie die energetische Fachplanung.

Gebäudehülle und Anlagentechnik werden frühzeitig aufeinander abgestimmt, damit gesetzliche Anforderungen erfüllt und Fördermöglichkeiten genutzt werden können. Im Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude“ werden die Beratungs- und Planungsleistungen als förderfähige Kosten anerkannt. Es handelt sich hierbei um zinsvergünstigte Kredite, nicht um Zuschüsse.
Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
Mit dem individuellen Sanierungsfahrplan entwerfe ich ein Konzept, das eine sinnvolle Reihenfolge der einzelnen Maßnahmen an Gebäudehülle und Heiztechnik vorgibt.
Grundlage dafür ist eine Bestandsaufnahme vor Ort sowie die Auswertung vorhandener Pläne und Unterlagen. Der energetische Zustand des Gebäudes, die Heizungsanlage und gegebenenfalls bereits genutzte erneuerbare Energien werden erfasst. Gleichzeitig werden Ihre Ziele und Prioritäten berücksichtigt.

Der iSFP zeigt auf, wie ein Gebäude schrittweise oder in einem Zug zu einem Effizienzhaus entwickelt werden kann. Eine Verpflichtung zur vollständigen Umsetzung des Plans besteht nicht – auch einzelne Maßnahmen sind möglich.

Bezuschusst werden nicht nur die Sanierungsmaßnahmen selbst, sondern auch die Kosten für meine Tätigkeit. Derzeit wird ein individueller Sanierungsfahrplan vom BAFA zu maximal 50 % gefördert. Für Wohngebäude mit ein oder zwei Wohneinheiten beträgt der Zuschuss höchstens 650,00 €, ab drei Wohneinheiten 850,00 €.
Bei der Umsetzung der aufgezeigten Maßnahmen wird die jährliche Investitionssumme von 30.000 € auf 60.000 € pro Wohneinheit erhöht und der Förderzuschuss von 15 % um 5 % erhöht.
Energetische Baubegleitung
Im Rahmen der energetischen Baubegleitung stelle ich sicher, dass geplante Maßnahmen fachgerecht umgesetzt und Fördervorgaben eingehalten werden.
Dazu sind regelmäßige Kontrollen vor Ort sowie die gewerkeübergreifende Abstimmung mit den beteiligten Handwerksbetrieben nötig. Besonderes Augenmerk lege ich auf:
  • die Verwendung geeigneter Materialien
  • eine luftdichte und wärmebrückenarme Ausführung
  • die Einhaltung der förderrelevanten Anforderungen