Fördermöglichkeiten
Für energetische Sanierungen und energieeffiziente Neubauten stehen verschiedene staatliche Förderprogramme zur Verfügung. Grundlage bildet die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Sie bündelt Fördermaßnahmen für Energieeffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energien.
Gefördert werden sowohl Einzelmaßnahmen als auch umfassende Sanierungen zum Effizienzhaus bzw. Effizienzgebäude. Je nach Maßnahme erfolgt die Förderung über Zuschüsse oder über zinsvergünstigte Kredite mit Tilgungszuschuss.
Förderfähig sind unter anderem Maßnahmen an der Gebäudehülle, der Heiztechnik, der Lüftung sowie der Einsatz erneuerbarer Energien. Auch Fachplanung, Energieberatung und energetische Baubegleitung können bezuschusst werden.
Antragsberechtigt sind zum Beispiel:
Gefördert werden sowohl Einzelmaßnahmen als auch umfassende Sanierungen zum Effizienzhaus bzw. Effizienzgebäude. Je nach Maßnahme erfolgt die Förderung über Zuschüsse oder über zinsvergünstigte Kredite mit Tilgungszuschuss.
Förderfähig sind unter anderem Maßnahmen an der Gebäudehülle, der Heiztechnik, der Lüftung sowie der Einsatz erneuerbarer Energien. Auch Fachplanung, Energieberatung und energetische Baubegleitung können bezuschusst werden.
Antragsberechtigt sind zum Beispiel:
- private Hauseigentümer
- Wohnungseigentümergemeinschaften
- Unternehmen
- Kommunen und öffentliche Einrichtungen
- gemeinnützige Organisationen
- Bauträger
Förderung von Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Einzelne energetische Maßnahmen können über das Programm BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM) gefördert werden. Dazu zählen beispielsweise Verbesserungen der Gebäudehülle, der Austausch oder die Optimierung von Heizungsanlagen sowie Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien.
Auch Leistungen der energetischen Fachplanung und Baubegleitung sind förderfähig. Zusätzlich können Ergänzungskredite zur Finanzierung in Anspruch genommen werden.
Auch Leistungen der energetischen Fachplanung und Baubegleitung sind förderfähig. Zusätzlich können Ergänzungskredite zur Finanzierung in Anspruch genommen werden.
Förderung von Effizienzhäusern (BEG WG)
Wenn Sie ein bestehendes Wohngebäude umfassend energetisch sanieren, sodass ein Effizienzhaus-Standard erreicht wird, kann eine Förderung über das Programm BEG Wohngebäude erfolgen. Die Finanzierung erfolgt dabei über den KfW Kredit 261, der einen zinsvergünstigten Kredit mit Tilgungszuschuss kombiniert. Ein Teil des aufgenommenen Kredits muss bei Erreichen der geforderten Effizienzhaus-Stufe nicht zurückgezahlt werden. Derselbe Kredit steht auch Käufern von bereits sanierten Effizienzhäusern zur Verfügung.
Für Kommunen besteht mit dem KfW Kredit 264 eine vergleichbare Fördermöglichkeit, bei der alternativ auch ein direkter Zuschuss möglich ist.
Auch die Umnutzung von Nichtwohngebäuden zu Wohngebäuden kann förderfähig sein.
Für Kommunen besteht mit dem KfW Kredit 264 eine vergleichbare Fördermöglichkeit, bei der alternativ auch ein direkter Zuschuss möglich ist.
Auch die Umnutzung von Nichtwohngebäuden zu Wohngebäuden kann förderfähig sein.
Förderung von Effizienzgebäuden bei Nichtwohngebäuden (BEG NWG)
Für Nichtwohngebäude bestehen ähnliche Fördermöglichkeiten im Rahmen der BEG Nichtwohngebäude. Die Förderung erfolgt über den KfW Kredit 263, wenn das Projekt durch die geplanten Maßnahmen zum Effizienzgebäude wird.
Gefördert werden energetische Maßnahmen an Gebäudehülle, Anlagentechnik und Umfeld, die mindestens zu Effizienzgebäude-Stufe 70 führen. Das gilt auch für die Sanierung von Baudenkmälern. Auch notwendige Fachplanung, Baubegleitung oder Nachhaltigkeitszertifizierungen können Bestandteil der Förderung sein.
Auch die Umnutzung von Nichtwohngebäuden zu Wohngebäuden kann förderfähig sein.
Gefördert werden energetische Maßnahmen an Gebäudehülle, Anlagentechnik und Umfeld, die mindestens zu Effizienzgebäude-Stufe 70 führen. Das gilt auch für die Sanierung von Baudenkmälern. Auch notwendige Fachplanung, Baubegleitung oder Nachhaltigkeitszertifizierungen können Bestandteil der Förderung sein.
Auch die Umnutzung von Nichtwohngebäuden zu Wohngebäuden kann förderfähig sein.
Fördermöglichkeiten frühzeitig prüfen
Förderprogramme sind an technische Anforderungen und formale Abläufe gebunden.
Eine frühzeitige Einbindung der Energieberatung stellt sicher, dass:
Eine frühzeitige Einbindung der Energieberatung stellt sicher, dass:
- mögliche Förderprogramme berücksichtigt werden
- technische Anforderungen eingehalten werden
- Fördermittel nicht durch formale Fehler verloren gehen
- Maßnahmen sinnvoll aufeinander abgestimmt werden
Welche Fördermöglichkeiten konkret in Frage kommen, lässt sich erst nach einer Bestandsaufnahme und einer Bewertung der geplanten Maßnahmen zuverlässig beurteilen.
